d. Bernstadt auf dem Eigen (amtlich: Bernstadt a
Bundesland
Landkreis
Einwohner
3213 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
02748
Vorwahl
035874
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bernstadt auf dem Eigen – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gewerbegebiet an der S129, welches landwirtschaftlich genutzte Flächen überplant und etwa 9,87 ha umfasst. Eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) wurde angeordnet, um die verbindliche Bauleitplanung zu sichern.
Zudem wurde eine Klarstellungssatzung für den Bereich „Lindelberg“ in Kemnitz beschlossen, um baurechtlich eine Fläche von ca. 10.305 m2 zu klären. Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Pließnitzkurier am 31. Oktober 2023 in Kraft.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.