Eigen, sorbisch: Bjernadźicy) ist eine sächsische Landstadt im Landkreis Görlitz. Bernstadt auf dem Eigen (amtlich: Bernstadt a
Bundesland
Landkreis
Einwohner
3213 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
02748
Vorwahl
035874
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bernstadt auf dem Eigen – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gewerbegebiet an der S129, welches landwirtschaftlich genutzte Flächen überplant und etwa 9,87 ha umfasst. Eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) wurde angeordnet, um die verbindliche Bauleitplanung zu sichern.
Zudem wurde eine Klarstellungssatzung für den Bereich „Lindelberg“ in Kemnitz beschlossen, um baurechtlich eine Fläche von ca. 10.305 m2 zu klären. Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Pließnitzkurier am 31. Oktober 2023 in Kraft.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.